Der Weg zur Waffenbesitzkarte (WBK) als Sportschütze

Um dem waffenrechtlich Unkundigen zu erklären, was notwendig ist, um eine WBK zu erlangen, haben wir das Wesentliche hier kurz zusammengestellt. Es wird nur auf die Belange des Sportschützen eingegangen. Detaillierte Fragen können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Grundvorrausetzung zur Erlangung einer WBK als Sportschütze sind:

1) einwandfreier Leumund
2) ein Bedürfnis
3) die Mitgliedschaft in einem Verein
4) einen bestandenen Sachkundelehrgang
5) regelmäßige Trainingsteilnahme
6) mindestwartezeit von einem Jahr
7) mindestens Volljährigkeit

1) Einwandfreier Leumund

Dieser ergibt sich aus §5 des Waffengesetzes. Wir möchten an dieser Stelle nicht Seitenlange Gesetzestexte zitieren. Der Interessierte kann diese gerne im www nachlesen.

2) Ein Bedürfnis

Das Bedürfnis ergibt sich daraus, dass du Sportschütze bist und regelmäßig trainierst.

3) Die Mitgliedschaft in einem Verein

Du musst Mitglied in einem Sportschützenverein sein, der einem Verband angehört. Wir, der SSV Hamburg-Nord sind Mitglied im DSB (DEUTSCHER SCHÜTZENBUND). Wir erfüllen alle gesetzlichen Auflagen bezüglich der Waffenbefürwortungen usw. Zusätzlich unterhält der Verein eine Mitgliedergruppe beim BDS (BUND DEUTSCHER SPORTSCHÜTZEN).

4) Einen bestandenen Sachkundelehrgang

Der Gesetzgeber schreibt einen bestandenen Sachkundelehrgang vor. Dieser wird bei einem “Staatlich anerkannten Lehrgangsträger für das Waffengesetz“ durchgeführt. Der Lehrgang wird an drei Tagen abgehalten. Der dritte Tag ist dann auch Prüfungstag. Die Prüfung ist nicht zu unterschätzen! Es wird der komplette wesentliche Waffenrechtliche-, Waffentechnische Stoff sowie Notwehrparagraphen und deren Anwendung geprüft. Danach bist du “Waffenkundig“.

5) Regelmäßige Trainingsteilnahme

Es versteht sich ja von selbst das man als Sportschütze regelmäßig trainiert. Der Gesetzgeber hat das Wort “Regelmäßig“ nicht weiter definiert. Unser Verband (DSB) versteht unter “Regelmäßig“, mindestens 18-mal im Jahr. Diese 18-mal sind absolutes Untermaß! Im eigenen Interesse empfiehlt es sich öfters mal zu kommen.

6) Mindestwartezeit von einem Jahr

Wenn man die Anforderungen 1 bis 5 bereits erfüllt hat, muss man mindestens 1 Jahr dabei sein um seine WBK zu beantragen. Dafür werden Befürwortungen seitens der Behörde vom Verein und Verband erwartet. Wer jetzt meint, nach einem Jahr habe ich meine Waffe und dann tschüss, sei gewarnt. Der Gesetzgeber hat eine Regelüberprüfung nach 3 Jahren eingebaut. Das heißt, wenn nicht weiter “regelmäßig“ trainiert wird, kann man unter Umständen sein Bedürfnis verlieren. Auch ein Vereinsaustritt muss vom Vorstand eines Vereins umgehend der zuständigen Behörde gemeldet werden!

7) Mindestens Volljährigkeit

Nach Straftaten mittels Schusswaffen von eindeutig verwirrten heranwachsenden Mitmenschen hat der Gesetzgeber die Zügel angezogen. Das heißt, dass ein 18 bis 24 jähriger Sportschütze nur kleinkalibrige (.22lfb) Waffen erhält.
Erst ab dem vollendeten 25. Lebensjahr kann man großkalibrige Waffen besitzen. Es ist aber auf Antrag mittels einer Ausnahmegenehmigung möglich, vor dem 25. Lebensjahr eine zu erwerben. Es wird eine “Medizinisch Psychologische Untersuchung“ gefordert. Ähnlich wie bei einer MPU für Alkoholsünder hinter dem Steuer, wird der Kandidat auf seine “Geistige Reife“ zum Erwerb von großkalibrigen Waffen überprüft. Vereinsmitglieder können bei Eignung mit Unterstützung unsererseits rechnen.